ALLGÄUPFLEGE MACHT KOLLEGEN FIT FÜR DEN NEUEN PFLEGE-TÜV

, Allgäu

Ab diesen Herbst gelten für alle stationären Einrichtungen der Altenpflege neue gesetzliche Richtlinien zur Qualitätsbeurteilung. Die externen Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) werden nach neuen Richtlinien durchgeführt. Zusätzlich werden die Einrichtungen selbst zu einer genau vorgegebenen, internen Erfassung von Qualitätsindikatoren verpflichtet. Die AllgäuPflege gGmbH setzt sich ganz aktiv mit den damit einhergehenden Herausforderungen auseinander und schult nicht nur die eigenen Mitarbeiter, sondern gibt ihr Wissen auch an Kolleginnen und Kollegen aus ganz Bayern weiter.

 

„Die neue Qualitätsprüfung ist ein komplett neues System im Qualitätsmanagement in der Altenhilfe“, erklärt Nicole Hillenbrand, die sich als Mitarbeiterin im Zentralen Qualitätsmanagement der AllgäuPflege gGmbH seit längerem intensiv mit der Thematik befasst. „Zukünftig müssen alle stationären Altenpflegeeinrichtungen deutschlandweit selbst interne Erhebungen durchführen und deren Ergebnisse zwei Mal pro Jahr zu festgelegten Stichtagen an eine neutrale Datenauswertungsstelle übermitteln. Zusätzlich findet weiterhin eine externe Qualitätsprüfung durch den MDK statt. Auch hierfür gibt es ab November 2019 eine neue Qualitätsprüfungsrichtlinie.“

Bei der internen Erhebung des Indikatorenansatzes werden insgesamt 10 Aspekte aus folgenden drei Bereichen bewertet: Erhalt und Förderung von Selbständigkeit, Schutz vor gesundheitlichen Schädigungen und Belastungen (z.B. Verhinderung von Druckgeschwüren oder Stürzen) und Unterstützung bei spezifischen Bedarfslagen (z.B. Anwendung von Gurten, Schmerzeinschätzung u.a.). „An den Ergebnissen lässt sich ablesen, was durch die Pflege, Betreuung und andere unterstützende Maßnahmen beim Bewohner über einen längeren Zeitraum hinweg bewirkt wird.“ Das alles mache die Qualitätsleistung jeder einzelnen Einrichtung transparenter. Zudem sei eine bessere Vergleichbarkeit unterschiedlicher Häuser im Hinblick auf die geprüften Kriterien gegeben.

Die neue Verordnung stelle alle Einrichtungen vor großen Herausforderungen, so Nicole Hillenbrand, „denn bisher gab es in Deutschland noch keine wissenschaftlich entwickelten Qualitätsindikatoren“. Daher gibt die Expertin ihr umfassendes Wissen sowohl in internen Schulungen für die Mitarbeitenden der AllgäuPflege, als auch im Rahmen von Seminaren der Kommunalen Altenhilfe Bayern e.V. (KAB) weiter. (Die KAB ist ein Zusammenschluss kommunaler bayerischer Pflegeeinrichtungen und Altenhilfeträger der Landkreise, Städte, Märkte und Gemeinden, dem auch die AllgäuPflege angehört).

Am Verwaltungssitz der AllgäuPflege in Sonthofen fand zuletzt eine ganztägige Schulung für die Mitglieder der KAB statt, zu der 20 Teilnehmende aus ganz Bayern angereist waren. Weitere Schulungen werden in Eichstätt und Würzburg durchgeführt. Neben Nicole Hillenbrand gehörte auch Johanna Mbawala (Stabsstelle Qualitätsmanagement der Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg) zu den Referentinnen. „Die Schulung, bestehend aus einer Mischung aus Vortrag mit vielen Praxisbeispielen und einem praktischen Teil, diente der intensiven Vorbereitung auf die neuen Anforderungen und vermittelt notwendiges Hintergrundwissen“, so Nicole Hillenbrand. Sie zieht ein positives Fazit aus der Veranstaltung: „Es ist großartig, dass wir das erlernte Wissen als Multiplikatoren für die Qualitätsindikatoren innerhalb der KAB-Mitglieder bei den Schulungen weitervermitteln können. Denn dafür steht die KAB – sich gegenseitig zu unterstützen.“

Foto. Rebecca Kaiser, Allgäu Pflege gGmbH Zu sehen von links nach rechts:Ulrich Gräf (Geschäftsführer Allgäu Pflege gGmbH), Johanna Mbawla (Stabsstelle Qualitätsmanagement der Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg, Nicole Hillenbrand (Zentrales Qualitätsmanagement Allgäu Pflege gGmbH)

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