FAQ der AllgäuPflege
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und jeweiligen Antworten an die AllgäuPflege, wie beispielsweise Informationen über Kosten, den Begriff der Pflegebedürftigkeit oder die angebotenen Pflegearten.
In der Regel haben wir viele Anfragen und sind gut belegt. Die Belegung erfolgt nach Dringlichkeit und dem Anmeldedatum. Wenn in dringenden Fällen noch keine Voranmeldung vorhanden ist, sollte diese abgegeben werden. Sie haben dazu direkt online die Möglichkeit, wenn Sie auf "Ihre Wohnanfrage" am linken Seitenrand unserer Homapage klicken bzw. unter "Download" das Anmeldeformular auswählen. Fragen Sie auch in unseren Einrichtungen nach. Dort kann Ihnen ebenfalls das Anmeldeformular ausgehändigt werden. Dies stellt eine für Sie grundsätzlich unverbindliche Wohnanfrage dar.
Ja, sie können hierfür gerne einen Termin mit der Pflegedienstleitung vereinbaren. Um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, können Sie auch selbst durch die Einrichtung gehen. Gern können Sie dabei auch nach Voranmeldung unser Angebot des offenen Mittagstischs in Anspruch nehmen und dabei unsere Speisenqualität kennen lernen. Oder Sie verbinden die Besichtigung mit einem Cafeteriabesuch am Nachmittag. Beachten Sie aber bitte, dass die Zimmer die persönlichen Rückzugsräume unserer Bewohner sind und daher nicht betreten werden sollen.
Ja, vereinbaren Sie hierfür bitte unbedingt einen Termin mit unserer Pflegedienstleitung. Da die Zimmer den persönlichen Rückzugsraum unserer Bewohner darstellen, muss die Privatsphäre unbedingt beachtet werden. Zusammen mit der Pflegedienstleitung können Sie die gesamte Einrichtung erkunden und auch einen Einblick in ein Zimmer erhalten.
Die Kosten werden zu einem Teil von der Pflegekasse übernommen und zum anderen Teil vom Bewohner selbst (Eigenanteil).
Der Eigenanteil der Bewohner splittert sich in Kosten für Investition, Unterkunft, Verpflegung, Maßnahmenpauschale (Pflegerischer Anteil) und dem AZUBI-Zuschlag. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Art des Zimmers (Einzelzimmer oder Doppelzimmer). Der Eigenanteil ist für die Pflegrade 2 bis 5 identisch.
In diesem Fall übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten für die Heimunterbringung. Hierfür müssen Sie bei dem zuständigen Sozialamt einen Antrag stellen. Grundsätzlich sollte die Anzeige der Heimaufnahme direkt bei Einzug gegenüber dem Bezirk Schwaben erfolgen. Das Sozialamt überprüft dann den Anspruch auf Sozialhilfe. Hier wird ermittelt, ob eventuell Angehörige die anfallenden Kosten vollständig oder teilweise übernehmen können. Dies ist jedoch selten der Fall, da die Einkommensgrenzen sehr hoch angesetzt werden. Grundsätzlich sollte die Kostenübernahme VOR der Heimaufnahme erfolgen. Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie von den Mitarbeitern der Sozialämter. Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie auf Ihrer Gemeindeverwaltung bzw. auch von unseren Verwaltungsmitarbeitern in den Einrichtungen.
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz 2017 wurden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit eingeführt.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff:
„Pflegebedürftig sind Personen, die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen ausweisen und deshalb Hilfe durch andere bedürfen". Entscheidend für die Pflegebedürftigkeit wird der Grad der Selbständigkeit bei der Bewältigung des Alltags sein. Dies bezieht sich nicht nur auf einige Verrichtungen der Grundpflege, sondern auf alle Bereiche der Lebensführung.
Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erhalten nicht nur körperlich, sondern auch demenziell Erkrankte gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung.
Das neue Begutachtungsverfahren:
Anstelle der drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade. Bei der Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung wird anhand von sechs Modulen überprüft, wie selbständig jemand ist und welche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen.
Die Module:
1. Mobilität: (körperliche Beweglichkeit, zum Beispiel morgens aufstehen vom Bett und ins Badezimmer gehen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen)
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (verstehen und reden: zum Beispiel Orientierung über Ort und Zeit, Sachverhalte und begreifen, erkennen von Risiken, andere Menschen im Gespräch verstehen)
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zum Beispiel Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für sich und andere belastend sind, Abwehr pflegerischer Maßnahmen)
4. Selbstversorgung (zum Beispiel sich selbstständig waschen und ankleiden, essen und trinken, selbständige Benutzung der Toilette)
5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (zum Beispiel die Fähigkeit haben die Medikamente selbst einnehmen zu können, die Blutzuckermessung selbst durchzuführen und deuten zu können oder gut mit einer Prothese oder dem Rollator zurecht zu kommen, den Arzt selbständig aufsuchen zu können)
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (zum Beispiel die Fähigkeit haben den Tagesablauf selbständig zu gestalten, mit anderen Menschen in direkten Kontakte zu treten oder die Skatrunde ohne Hilfe zu besuchen)
Zur Ermittlung eines Pflegegrades werden die bei der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in jedem Modul addiert und - unterschiedlich gewichtet - in Form einer Gesamtpunktzahl abgebildet. Diese Gesamtpunkte ergeben die Zuordnung zum entsprechenden Pflegegrad.
Pflegegrad Form der Beeinträchtigung der Selbständigkeit Gesamtpunktwert
- 1 geringe ab 12,5 - < 27
- 2 erhebliche ab 27 - < 47,5
- 3 schwere ab 47,5 - < 70
- 4 schwerste ab 70 - < 90
- 5 schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen ab 90 bis 100
Im Falle einer Heimaufnahme benötigen wir folgende Unterlagen:
- Aufnahmeformular und Aufnahmeinformation (wird von der Verwaltung ausgehändigt)
- Ausgefüllter Heimvertrag (wird von der Verwaltung ausgehändigt)
- Einstufungsbescheid der Pflegekasse
- Familienstammbuch (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- Ärztlicher Fragebogen (wird von der Verwaltung ausgehändigt)
- Personalausweis (Kopie)
- Ausgefülltes Formular „Belieferung der Medikamente“ (wird von der Verwaltung ausgehändigt)
- Krankenversichertenkarte und ggf. Befreiungsausweis für Krankenkassen-Zuzahlung
- ggf. Vollmacht oder Betreuerausweis
Wir halten hierfür selbstverständlich eine ausführliche Liste für Sie bereit welche Sie im Falle eines Einzuges in unsere Einrichtung erhalten. Gerne stehen wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite.
- Kurzzeitpflege: Diese wird in Anspruch genommen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend im erforderlichen Umfang nicht möglich ist. Dies kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt möglich sein, wenn der/die allein stehende pflegebedürftige Person nicht in der Lage ist sich selbst zu versorgen, oder wenn die bereits bestehende Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Die Leistung wird bis zu vier Wochen (28 Tage) je Kalenderjahr von der Pflegeversicherung beziehungsweise vom Sozialhilfeträger übernommen, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde.
- Verhinderungspflege: Bei dieser Art muss der oder die Pflegebedürftige seit mindestens 6 Monaten durch eine Pflegeperson in der häuslichen Umgebung gepflegt werden. Auch diese Leistung wird bis zu vier Wochen (28 Tage) von der Pflegeversicherung beziehungsweise vom Sozialhilfeträger übernommen wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde.
- Ambulante Pflege: Unter ambulanter Pflege versteht man die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer eigenen häuslichen Umgebung. Ziel ist es, dass die Menschen ihrem Bedarf entsprechend so lange wie möglich in ihren eigenen Umgebung pflegerisch versorgt werden. Am Standort Sonthofen unterhält die AllgäuPflege einen ambulanten Pflegedienst, welcher Versorgungsleistungen für das südliche Oberallgäu abdeckt.
- Tagespflege: In Altusried und Sonthofen besteht für Sie die Möglichkeit Ihre Angehörigen über den Tag hin betreuen und versorgen zu lassen und abends wieder mit nach Hause zu nehmen. Die genauen Zeiten können vor Ort mit der Pflegedienstleitung abgesprochen und flexibel gestaltet werden.
- Vollstationäre Pflege: Hier wird die zu pflegende Person in unsere Einrichtung, durch das schließen eines Heimvertrages, vollstationär (Tages- und Nachtbetreuung) aufgenommen. Neben der Grundpflege bieten wir auch die soziale Betreuung, welche durch unsere Alltagsbegleiter an sieben Tagen die Woche sichergestellt wird. Die Gestaltung des Wohnraumes und der Tagesablauf sollen jedoch weitestgehend selbst von der pflegebedürftigen Person bestimmt werden.
Sowohl bei der Kurzzeitpflege wie auch bei der Verhinderungspflege wird die zu pflegende Person vollstationär in unsere Einrichtung aufgenommen. Wir übernehmen in diesem Fall die Pflege, die medizinische Behandlung sowie die soziale Betreuung. Die zu pflegende Person wird in den Tagesablauf unserer Einrichtung integriert, soll jedoch weiterhin selbstbestimmt den individuellen Gewohnheiten nachgehen können.
Diese beiden Leistungen können auch miteinander kombiniert werden, wenn beispielsweise die Kurzzeitpflege nicht ausreicht, kann im Anschluss an diese noch die Verhinderungspflege beantragt werden.
Wir halten für diese Arten der Pflege jedoch keine gesonderten Plätze bereit, deshalb können wir diese Leistung nur anbieten wenn zu diesem Zeitpunkt ein Zimmer in unserer Einrichtung frei ist.
Unsere Einrichtungen bieten Einzelzimmer und Doppelzimmer in unterschiedlicher Anzahl. Auf Wunsch können auch Doppelzimmer sozusagen als "großes Einzelzimmer" mit einer Person allein belegt werden. Alle unsere hellen und großzügig geschnittenen Bewohnerzimmer verfügen über ein separates Badezimmer, meist auch über Balkon oder Terrasse und können individuell eingerichtet werden, um eine vertraute Wohnatmosphäre zu schaffen.
Der Tagesablauf wird im besten Fall von den Bewohnern selbst bestimmt. Unsere Mitarbeiter stellen sich jederzeit auf Ihre Gewohnheiten ein, gleich ob Sie Frühaufsteher oder Langschläfer sind. Sie können täglich an verschiedenen Aktivitäten teilnehmen, welche durch unsere Alltagsbegleiter angeboten werden. Um zum Wohlbefinden unserer Bewohner beizutragen, sollen die gewohnten Ruhezeiten und bestimmte Rituale weiterhin beibehalten werden.